"Zur Prüfung der Netz- und Abrechnungsfunktionalität Ihres Vertrags ist Roaming weltweit während der ersten 6 Wochen gesperrt" - so oder ähnlich steht es in den AGB einiger Provider. Doch dürfen diese das überhaupt? Wir haben bei der BNetzA nachgefragt. Verspätete Roaming-Freischaltung: Erlaubt oder nicht?
Juni 1st, 2018
teltarif.de - Mobilfunknews
"Zur Prüfung der Netz- und Abrechnungsfunktionalität Ihres Vertrags ist Roaming weltweit während der ersten 6 Wochen gesperrt" - so oder ähnlich steht es in den AGB einiger Provider. Doch dürfen diese das überhaupt? Wir haben bei der BNetzA nachgefragt. 


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